Verfassungsgerichtshof macht Kommunen wenig Hoffnung
60 meist ländliche Städte und Kommunen klagen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011. Die Entscheidung fällt im Mai.
Münster (dpa). Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat den Kommunen im Streit um das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 wenig Hoffnung gemacht. Bereits zu Beginn der mündlichen Verhandlung verwies die Präsidentin Ricarda Brandts am Dienstag in Münster auf den großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. „Unsere Aufgabe ist es nicht, nach der besten Lösung für das Problem zu suchen, sondern wir müssten schon greifbar unrichtige Ansätze bei der Ausgestaltung des Finanzausgleichs finden, um der Beschwerde stattzugeben“, sagte Brandts (Az.: VerfGH 14/11 und VerfGH 9/12).
Die Kläger, 60 ländliche Kommunen, sehen sich bei der Verteilung der Steuergelder benachteiligt. Nach ihrer Ansicht hat es der Gesetzgeber versäumt, den konkreten kommunalen Finanzbedarf zu ermitteln und den Finanzausgleich entsprechend anzupassen. Dies gelte vor allem für die seit Jahren steigenden Sozialausgaben. Besonders gegenüber größeren Städten sehen sich die Kläger im Nachteil.
Das Land wies den Vorwurf zurück. Man sehe keinen Systemfehler, sagte ein Vertreter. Die Forderung der Kommunen an das Land nach höheren Ausgleichszahlungen wies ein Ministeriumsvertreter zurück: „Wir können nicht anders, ansonsten würden wir gegen die Verfassung verstoßen.“ Die Kommunalvertreter beklagen ein seit Jahren ansteigendes Finanzsaldo, also eine Lücke bei den Kosten von bestimmten Aufgaben und den Ausgleichszahlungen des Landes. Brandts Richterkollege Wolfgang Löwer fragte in Richtung der Kommunen: „Da sitzen doch zwei Arme in einem Boot. Oder glauben Sie, dass das Land ein positives Finanzsaldo hat?“
Eine Entscheidung will der Verfassungsgerichtshof NRW am 6. Mai verkünden. Am Morgen hatte das Gericht den Eingang einer Klage von 14 ländlichen Städten und Gemeinden gemeldet, die Anfang April Verfassungsklage gegen Teile des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 eingereicht hatten (Az.: VerfGH 7/14). Ein Termin für das Verfahren steht noch nicht fest. Auch gegen die Regelung für das Jahr 2012 liegt in Münster eine Beschwerde vor. Hier sind 63 Städte und Gemeinden beteiligt.