Vorwürfe meist begründet

Die Vorwürfe gegen Staatssekretärin Zülfiye Kaykin sind nicht neu. Doch dass jetzt die Staatsanwaltschaft ermittelt, gibt der Angelegenheit eine neue Qualität. Zwar sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen keinesfalls mit einem Schuldspruch gleichzusetzen.

Aber Ermittlungen werden grundsätzlich nur dann eingeleitet, wenn es einen sogenannten begründeten Anfangsverdacht gibt. Anders ausgedrückt: Die Staatsanwaltschaft wird dann tätig, wenn in ihren Augen an den untersuchten Vorwürfen „etwas dran sein könnte“ — wie unlängst bei Christian Wulff.