Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer geht in den Landtag

Kommunale Mitbestimmung wird Thema der Fraktionsspitzen in der kommenden Woche.

Der Landesintegrationsrat NRW fordert das Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer in Kommunalwahlen, wie hier in Düsseldorf 2014.

Foto: Marius Becker

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen leben 4,1 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Sie dürfen Steuern zahlen, aber nicht wählen. Das will der Landesintegrationsrat NRW ändern. Dessen Vorsitzender Tayfun Keltek forderte am Freitag gemeinsam mit dem Landesvorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Andreas Meyer-Lauber, die Einführung des kommunalen Wahlrechts in NRW für Ausländer, die nicht aus der EU kommen und mindestens fünf Jahre in Deutschland leben. Dafür muss das kommunale Wahlrecht in der Landesverfassung geändert werden. Betroffen sind nach Angaben des Integrationsrates etwa 1,1 Millionen Menschen.

Das Anliegen verfolgen die Organisationen schon länger. 2014 wurde eine Verfassungskommission einberufen, um die Landesverfassung zu aktualisieren. Im selben Jahr startete der Landesintegrationsrat die Kampagne „Hier, wo ich lebe, will ich wählen“. Jetzt bewegt sich etwas.

Laut Meyer-Lauber hat es bereits Gespräche mit den Fraktionen gegeben. „Wir haben eine breite, aber unterschiedliche Unterstützung der Fraktionen erfahren“, sagte er. In der kommenden Woche, am 15. März, treffen sich die Spitzen der Landtagsparteien. Das Wahlrecht soll Thema sein.

Die SPD steht aufseiten des Landesintegrationsrats. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Hans-Willi Körfges, sagte, die Einführung des kommunalen Wahlrechts für ausländische Mitbürger sei „längst überfällig.“ Auch die Grünen und die Piraten hätten ihre Zustimmung signalisiert. Lediglich CDU und FDP seien skeptisch. Zwar sagte Tayfun Keltek, es habe mehrere Gespräche mit Armin Laschet, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, gegeben, der positive Signale gegeben habe. Aber Lutz Lienenkämper, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU und Sprecher der Verfassungskommission, sagte, die CDU stehe einer Änderung der Landesverfassung skeptisch gegenüber. Das Grundgesetz definiere das Wahlrecht über die Staatsangehörigkeit, auch seien die Hürden für eine Einbürgerung vereinfacht worden. „Daraus folgt für uns das Wahlrecht und nicht umgekehrt.“

Die Initiatoren der Kampagne hielten dagegen, dass die Hürden für eine Einbürgerung sehr hoch seien und der Pass der Heimat ein Teil der Identität der Menschen darstelle. Migranten die Möglichkeit zu geben, sich kommunal zu beteiligen, könne „Türen öffnen“ und den Einbürgerungswillen befördern, sagte Keltek.

Weiter hielten sie eine Änderung des Grundgesetztes für unnötig, weil schon der Masstrichter Vertrag der EU von 1993 kommunales Wahlrecht für EU-Bürger erlaubt habe, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Änderung im Land solle analog dazu laufen.