Kriminalstatistik Landtagsdebatte: Schleierfahndung ohne Chancen
CDU will verdachtsunabhängige Kontrollen. Mehrheit lehnt das ab.
Düsseldorf. Lässt sich mit der sogenannten Schleierfahndung die Kriminalität effektiv bekämpfen? Die NRW-CDU meint genau dies und verlangt die Aufnahme dieses Instruments in das Polizeigesetz. In der Mehrzahl der Bundesländer gibt es dieses Mittel bereits. Unter Schleierfahndung werden verdachtsunabhängige Personenkontrollen verstanden. Der Begriff leitet sich daraus ab, dass die polizeiliche Fahndung wie ein Schleier über internationale Reiserouten von Verbrechern gelegt werden soll. Ohne dass es einen konkreten Anlass gibt, könnten dann Personen und Pkw überprüft werden.
Die CDU verweist auf Erfolge in Bayern, wonach allein im Jahr 2014 rund 3400 Rauschgiftstraftaten und 500 Eigentums- und Vermögensdelikte aufgedeckt worden seien.
Gegen die Ergreifung von Straftätern kann zwar niemand etwas haben, doch in NRW gibt es für die Idee der Schleierfahndung dennoch keine Mehrheit. Auch Marc Lürbke (FDP) sagte am Mittwoch in der Landtagsdebatte, dass er in dieser Frage eher bei der SPD als bei der CDU sei. Innenminister Ralf Jäger (SPD) betonte, dass die wahllose Überprüfung von jedermann, ohne dass es einen Anlass dafür gebe, nicht mit seinem Rechtsstaatsverständnis vereinbar sei. Es gehe um einen tiefen Grundrechtseingriff. Auch binde diese Maßnahme, bei der der Erfolg dem Zufall überlassen bleibe, Personal, das dann an anderer Stelle fehle.
Verena Schäffer (Grüne) unterstrich, dass durch die Schleierfahndung jedermann unter Generalverdacht gestellt werde. Gerade in diesen Zeiten gehe es doch darum, dass das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat gestärkt werde. Das könne aber nicht gelingen, wenn jeder fürchten müsse, immer und überall kontrolliert zu werden. Auch bestehe die Gefahr der Diskriminierung, wenn die Polizei die Kontrollen anhand nicht überprüfbarer Kriterien vornehme.
Patrick Schiffer von den Piraten konkretisiert dies so: „Die Schleierfahndung wird erfahrungsgemäß häufig bei ausländisch aussehenden Personen angewandt. Auch wäre die Konsequenz eine noch größere ausufernde Kontrolle durch staatliche Behörden.“
Der CDU-Vorstoß ist damit derzeit jedenfalls chancenlos.