Notbremse
Viele Hauseigentümer werden aufatmen: Der Kanal-Tüv ist vom Tisch, sie können sich teure Prüfungen sparen. Andere sind sauer: Sie haben bereits gezahlt — im Vertrauen auf den Gesetzgeber. Hier muss sich das Land etwas einfallen lassen.
13.12.2011
, 21:26 Uhr
Das bisherige Verfahren hatte die Beweislast umgekehrt, denn der Hausbesitzer musste auf eigene Kosten den Nachweis bringen, dass alles in Ordnung ist. Politisch hat Remmel die Notbremse gezogen. Wäre er hart geblieben, hätte Rot-Grün eine empfindliche Schlappe erlitten.