Note befriedigend für Studiengebühr

Studie bescheinigt zweckgemäße Verwendung.

Düsseldorf. Die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen werden zwar zweckgemäß, aber nicht besonders innovativ verwendet. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Studentenwerkes und des Stifterverbandes der deutschen Wirtschaft, die am Donnerstag im Beisein von NRW-Hochschulminister Andreas Pinkwart (FDP) vorgelegt wurde.

Seit drei Jahren werden in NRW Entgelte fürs Studium erhoben, maximal sind es 500 Euro pro Semester. Fast alle Unis und Fachhochschulen bitten ihre Studenten seither zur Kasse. Das Geld muss laut Gesetz zur Verbesserung der Lehre verwendet werden. Doch da gibt es noch einiges zu tun, befindet auch die Studie. "Die Hochschulen nutzen die zusätzlichen Einkünfte noch zu selten dafür, neue Professoren einzustellen", sagte Pinkwart.

Tatsächlich sind es vor allem eher wissenschaftliche Mitarbeiter oder Tutoren, die von den Unis aufgrund der neuen Einnahmequellen angeheuert werden. Doch die 280 Millionen Euro, die 30 der 37 Hochschulen landesweit kassieren, böten noch ganz andere Möglichkeiten. "Doch das müssen sich die Unis wohl erst daran gewöhnen, dass die Studiengebühren dauerhaft fließen werden und auch dauerhaft einkalkuliert werden können", sagte Pinkwart.

Rechtlich eher schwammig ist im Gesetz festgeschrieben, dass die Studiengebühren "zeitnah" zur Verbesserung der Lehre ausgegeben werden müssen. Das Horten der Gelder als eine Art Sparstrumpf für schlechtere Zeiten ist also untersagt. "Im Großen und Ganzen halten sich die Hochschulen auch daran", sagte Andreas Schlüter vom Stifterverband der deutschen Wirtschaft. Immerhin: Pro Semester und Hochschule werden 700 000 Euro nicht unmittelbar ausgegeben. Dazu gab es einzelne Ausreißer wie etwa die Fachhochschule Niederrhein, die Millionen Euro gehortet hatte. "Das Problem haben wir aber gelöst", so Pinkwart.

Von den Geldern fließt ein Drittel in zusätzliches Personal - also vor allem Mitarbeiter und Tutoren. Rund 22 Prozent werden für studentische Arbeitsplätze wie etwa Computerräume oder Laboratorien verwendet, neun Prozent gehen in die Bibliotheken.

Gesetzlich festgelegt ist auch, dass die Studenten ihr Geld zurückfordern können, wenn sie einen nicht sachgemäßen Umgang mit den Gelder nachweisen können. Das ist allerdings nur höchst selten der Fall. Von den 500 000 Studenten riefen nur rund 500 die Schiedsstellen an, davon bekamen lediglich 140 Recht.

Unter dem Strich bewertete Pinkwart die Zwischenbilanz der Studiengebühren positiv. "Sie haben dazu beigetragen, einem seit Jahren unterfinanzierten Hochschulsystem wieder aufzuhelfen", sagte der Minister.

In sechs von 16 Bundesländern gibt es Studiengebühren. Studentenverbände wie auch SPD und Grüne fordern die Abschaffung.