Prognosen sickerten über Twitter durch

Information vor Schließung der Wahllokale.

Berlin. Zu den Landtagswahlen im Saarland, in Sachsen und in Thüringen lagen bereits vor der Schließung der Wahllokale detaillierte Prognosen vor. Sie wurden am späten Sonntagnachmittag auf der Kurznachrichten-Plattform Twitter verbreitet. Die Mitteilungen hatten keine Quelle, beruhten aber wahrscheinlich auf Daten, die Wahlforscher erhoben haben. Die Zahlen unterschieden sich nicht wesentlich von den Zahlen, die um 18 Uhr in ARD und ZDF verbreitet wurden. Die Sender stützen sich dabei auf Infratest dimap und die Forschungsgruppe Wahlen.

Das Vorab-Verbreiten von Prognosen ist verboten. Es verstößt gegen Wahlgesetze, Wahlen werden anfechtbar. Der Hamburger Medienrechtler Ralf Burmester sagte, die Wahlgesetze seien eindeutig: "Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Das kann vom jeweiligen Wahlleiter festgelegt werden." Burmester betonte weiter, das Vorab-Twittern könne das Wahlergebnis als Ganzes infrage stellen. Es könne diejenigen beeinflussen, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben.

Für die Bundestagswahl am 27. September hatte sich Wahlleiter Roderich Egeler schon vor einigen Tagen sehr besorgt gezeigt - er sprach von einem Gau, wenn vor der Schließung der Wahllokale Ergebnisse verbreitet würden. Bei der Wahl des Bundespräsidenten war am 23. Mai bereits vor der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Sieg Köhlers über Twitter verbreitet worden.