Reicher Süden will den Geldhahn zudrehen
Regierungen in Stuttgart, Wiesbaden und München machen Front gegen Zahlungen an die ärmeren Länder.
Stuttgart. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen machen Front gegen den Länderfinanzausgleich: Die sogenannten Geberländer setzten am Montag nach einer gemeinsamen Sitzung ein Ultimatum bis zum Sommer: Falls die Nehmerländer bis dahin keine Zugeständnisse machen, wollen sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) sagte: „Wir wollen einen Länderfinanzausgleich, der alle Länder anreizt, sich wirtschaftlich gut zu entwickeln.“ Der Ausgleich dürfe keine „finanzielle Hängematte“ mehr sein.
Problematisch ist das Transfersystem weniger wegen der Höhe der Zahlungen, sondern wegen der extrem hohen Abschöpfung von zusätzlichen Steuereinnahmen für die Länder: Steigen die eigenen Einnahmen, führt das fast im gleichen Ausmaß zu fallenden Transferansprüchen und umgekehrt.
Ein Dorn im Auge der Kritiker sind auch die „Privilegien“ der Stadtstaaten: Jeder Bremer, Hamburger und Berliner zählt das 1,35-Fache eines Bundesbürgers in einem Flächenland, um Sonderbelastungen einer Großstadt auszugleichen.
Einfach gesagt: Nimmt ein „Geberland“ mehr Steuern ein, muss es einen Großteil davon wiederum an den Finanztopf zahlen. Ein „Nehmerland“ wiederum würde weniger aus dem Ausgleich erhalten, wenn sein Steueraufkommen steigt. Damit fehlt sowohl finanzschwachen als auch -starken Ländern ein Anreiz, die Steuereinnahmen zu erhöhen.
Auch die Geberländer haben derzeit Probleme. Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise müssen Milliarden-Lasten schultern wegen des Missmanagements in ihren Landesbanken. Deshalb legten die schwarz-gelb regierten „Geber“-Länder Sparhaushalte auf, um die eigene Neuverschuldung zu drücken.
Eine Konstellation von zwölf Empfängern gegen vier Zahler macht eine Reform schwierig. Änderungen wird es aber geben müssen. Denn das System läuft 2019 aus. Dann ist auch Schluss mit dem Solidarpakt II für den Aufbau Ost.
Hinzu kommt die schärfere Schuldenbremse im Grundgesetz: Spätestens von 2020 an dürfen Länder in Normal-Zeiten keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Die derzeitige Klageandrohung ist auch Druckmittel für die anstehenden Verhandlungen.