Ruhegeld für jüngsten Ex-Präsidenten

Das Bundespräsidialamt entscheidet trotz massiver Kritik, dass Christian Wulff der Ehrensold zusteht.

Berlin. Christian Wulff ist nach Horst Köhler der zweite Bundespräsident in Folge, der vor Ablauf der Amtsperiode ausschied. Und er ist mit 52 Jahren der jüngste Ex-Bundespräsident aller Zeiten.

Die Aussicht, dass der Steuerzahler nun an Wulff bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung etwa 25 Jahre an die 200 000 Euro Ehrensold im Jahr bezahlen muss, erregt die Gemüter in der Öffentlichkeit.

Wulff hatte sich mit seiner Nähe zu Unternehmern angreifbar gemacht. Als die Staatsanwaltschaft Hannover gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einleitete, war Wulff als Bundespräsident nicht mehr zu halten. In jedem anderen Amt aber hätte er die Ermittlungen abwarten können, zumal eine Verurteilung völlig offen erscheint.

Die Debatte um Wulff und seinen Anspruch auf den Ehrensold wurde von vielen zum Teil ohne sonderliche Kenntnis der Rechtslage vor allem mit moralischen Argumenten geführt. So sprachen sich einige — unabhängig von der Causa Wulff — für eine Gesetzesänderung aus, die die Auszahlung künftig an Bedingungen knüpft.

Der Ehrensold solle erst ab einem bestimmten Alter gezahlt werden. Mehrfach sah sich der Haushaltsausschuss des Bundestags aufgefordert, Wulff das Ruhegeld zu verweigern.

Auffallend war, dass nicht nur die Spitzen der Koalition recht gelassen auf die Forderungen reagierten, Wulff den Ehrensold zu verweigern. Auch SPD und Grüne wollten offensichtlich keine kleinliche Diskussion um die Versorgungsansprüche des gescheiterten Präsidenten.

Schließlich handelt es sich hier immerhin um die Repräsentationsfigur des Staates. Er werde nicht einen Verzicht Wulffs auf seine Ansprüche verlangen, sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel und fügte hinzu: „Das wäre mir zu billig.“

Die Entscheidung des Bundespräsidialamtes kam zwei Wochen nach dem Rücktritt Wulffs, noch bevor der voraussichtliche Nachfolger Joachim Gauck Ende März das Amt antritt. Offenbar wollte man Gauck mit der Entscheidung nicht belasten.

Gauck soll am 18. März von der Bundesversammlung gewählt werden. Darauf hatten sich CDU, CSU, FDP, SPD und Grüne verständigt.