Spuren im Netz

Um Straftaten aufklären zu können, benötigen Ermittler rechtssichere Beweise. Das gilt auch für Straftaten, bei denen das Internet als Tatmittel genutzt wird. Wer da wann mit wem elektronisch in Verbindung stand, kann von entscheidender Bedeutung sein.

Doch zur Nutzung dieser Verbindungsdaten als Beweise fehlen derzeit in Deutschland immer noch die rechtlichen Grundlagen — obwohl es eine entsprechende EU-Richtline gibt und auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März 2010 den Weg zu einer Vorratsdatenspeicherung gewiesen hat. Wenn Innenminister Jäger auf Bundesebene für eine Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsdaten kämpft, ist er auf dem richtigen Weg.