Verfassungsgericht weist Klage gegen Waffenrecht zurück
Hinterbliebene der Opfer von Winnenden scheitern mit ihrer Forderung, den Gebrauch von Sportwaffen einzuschränken.
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Hinterbliebenen der Opfer des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so das Gericht in den am Freitag veröffentlichten Beschlüssen (Az. 2 BvR 1645/10 u.a.).
Zwei der Kläger sind Eltern von Kindern, die beim Amoklauf 2009 erschossen wurden. Außerdem hatte der Sprecher einer Initiative gegen Sportwaffen geklagt. Sie hatten kritisiert, dass der Gesetzgeber den Gebrauch von Waffen im Schießsport nicht ausreichend einschränke.
Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerden zurück. Zwar habe der Staat grundsätzlich die Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Dies umfasse auch „Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen“. Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, könne jedoch nur begrenzt nachgeprüft werden. Eine Verletzung der Schutzpflicht lasse sich nur feststellen, „wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind“.
Nach diesem Maßstab billigten die Richter die Vorschriften des Waffengesetzes. Demnach benötigen Waffenbesitzer eine Erlaubnis, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird — unter anderem Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit. Der Gesetzgeber habe einen weiten Einschätzungsspielraum bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten, erläuterte das Gericht. Angesichts dessen „steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu“. dpa