Verkehrspolitik Rücksichtslose Autofahrer werden härter bestraft
Düsseldorf · Verkehrsminister Scheuer erhöht Bußgelder für Falschparken und Missbrauch der Rettungsgasse. Radler erhalten mehr Raum.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die Strafen für rücksichtslose Autofahrer deutlich anheben, im Gegenzug mehr Raum schaffen für Radfahrer und Fahrgemeinschaften. Er hat dazu jetzt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt, die am kommenden Montag in die Ressortabstimmung geht. Es gehe darum, die Straßen „sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen“, so der Minister.
Kernpunkte der Novelle: Die Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen wird von 15 auf bis zu 100 Euro angehoben. Wer eine Rettungsgasse zum Fahren missbraucht, dem drohen – wie auch bei einem Nichtbilden der Gasse – 200 bis 320 Euro Strafe, Fahrverbot und Punkte. Wer seinen Notbremsassistenten ausschaltet, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Fahrgemeinschaften sollen gefördert werden, indem Busspuren für Autos mit mindestens drei Insassen freigegeben werden. Radfahrer will Scheuer besser schützen, indem er ein generelles Halteverbot auch auf Radschutzstreifen einführt, das Parkverbot an Kreuzungen ausweitet sowie für das Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts festsetzt.
Für seine Pläne erhält der Bundesverkehrsminister aus Nordrhein-Westfalen viel Rückendeckung. Zuvorderst von Landesinnenminister Herbert Reul (CDU): „Das Zuparken von Rad- und Gehwegen oder das Verweigern der Rettungsgasse sind keine Kavaliersdelikte. Und die bisherigen Bußgelder schrecken offenbar nicht ausreichend ab“, sagte er dieser Zeitung. Scheuer habe deshalb seine „volle Unterstützung“.
Doch neben Lob gibt es manches Aber. So begrüßt etwa Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer des Verbands der Feuerwehren, die Schritte gegen Rettungsgasse-Fahrer: „Diese Probleme sind für uns alltäglich. Höhere Bußgelder können nicht schaden.“ Sie dürften aber nur „ein Baustein“ sein. Die Aufklärung trage in der jüngsten Vergangenheit aus Sicht der Feuerwehr Früchte und müsse weiterhin unter Hochdruck betrieben werden.
Laut Fahrradclub ADFC war die schärfere Ahndung des Zuparkens von Radwegen „überfällig“, so Bundessprecherin Stefanie Krone: „Es ist in den Städten schlicht nicht mehr möglich, durchgängig auf Radwegen zu fahren.“ Allerdings löse die StVO nicht das Problem fehlender oder zu schmaler Radwege. Hier brauche es „einen echten Prioritätenwechsel in der Verkehrsplanung“.
Auch der Automobilclub befürwortet „die geplante Anpassung der Straßenverkehrsordnung an die Bedürfnisse der Radfahrer“, so Thomas Müther, Sprecher des ADAC Nordrhein, ausdrücklich etwa das Halteverbot auf Schutzstreifen.
Allerdings müssten Bußgelder verhältnismäßig und an die Gefährdungslage angepasst sein: Bei 65 Euro für das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt, seinen 100 Euro für das Parken auf einem Radweg „nicht angemessen“, so Müther. Der ADAC trete daher für eine Überarbeitung der Bußgelder insgesamt ein.