Was Swift für Bankkunden bedeutet
Terrorfahndung: Brüssel erlaubt den USA Zugriff auf Millionen Daten. Die WZ erklärt, was das für WBankkunden bedeutet.
Brüssel. Am 1. August tritt das neue "Swift"-Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft. Es erlaubt den amerikanischen Geheimdiensten, die persönlichen Bankdaten von EU-Bürgern wieder im Kampf gegen den Terrorismus auszuwerten.
Europäer, die Geld ins außereuropäische Ausland überweisen wie in die USA, nach Afrika oder Asien. Solche Transaktionen gelten als verdächtig, weil damit nach Ansicht der USA Terrorcamps in Drittstaaten (zum Beispiel Afghanistan) finanziert werden.
Das Konto eines Verdächtigen könnte gesperrt werden. Wer dagegen nur innerhalb Europas mit sogenannten Sepa-Überweisungen Geld zahlt, muss nichts befürchten.
Um die des belgischen Finanzdienstleisters Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication).
Swift wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8000 Banken weltweit ab. Bankkunden kennen den Dienstleister von dem Swift-/Bic-Code, der die internationale Bankleitzahl kennzeichnet.
Theoretisch könnte es jeden EU-Bürger treffen, der seine Überweisung in außereuropäische Länder über Swift abwickelt. Das System übermittelt den Namen des Absenders und des Empfängers, die Kontodaten, die Summe und den Verwendungszweck.
Angenommen Herr X aus München steht unter Terrorverdacht. Dann fragen die USA bei Swift die Bankdaten von X ab. Da das Unternehmen seine Daten aber keiner Person zuordnet, kann es nicht gezielt die Daten des Verdächtigen filtern. Swift übermittelt daher an die USA komplette Datenpakete aus dem Land oder der Region, in der die verdächtige Person vermutet wird.
Nein. Betroffene können sich nur bei den Datenschutzbeauftragten beklagen und verlangen, dass ihre Daten berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden. Bankkunden können auch Schadenersatz verlangen. Ob Beschwerden wirklich helfen, ist umstritten.