Wenn der Wähler endlich gesprochen hat
XY ungelöst und Z wie Zweitstimme
Auch dieser Bundestagswahlkampf hat gegen Ende einige ungelöste Rätsel hinterlassen.
Zum Beispiel: Warum donnert SPD-Chef Sigmar Gabriel mit 180 Sachen über die Piste, wenn er doch für ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen ist? Wieso lässt die FDP in einem ihrer Wahlwerbespots eine glückliche Familie durchs Bild radeln, die aber auch beim Spot der NPD vor sich hin grient? Was bedeutet denn nun die Merkel-Raute — wirklich nichts, wie die Kanzlerin selbst über ihre Handhaltung sagt? Außerdem: Würde Peer Steinbrück seinen Stinkefinger auch bei internationalen Verhandlungen einsetzen, um seiner Haltung Nachdruck zu verleihen? Und warum plädieren die Grünen eigentlich für einen Veggie-Day, wenn sie in ihrem TV-Spot ein Schwein auf die Wiese pinkeln lassen? Das alles ist noch XY ungelöst. Vielleicht gibt es darauf in den nächsten vier Jahren eine Antwort, wenn der Wähler endlich gesprochen hat.
Das kann er mit zwei Stimmen tun: Mit der Erststimme wählt der Bürger den Kandidaten für das Direktmandat (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme die Partei (Verhältniswahl). Entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag ist entgegen ihres Namens eindeutig die Zweitstimme, um die jetzt alle so kräftig buhlen.