Zschäpe-Anwälte sehen sich vom Gericht diskriminiert
München. Das Oberlandesgericht (OLG) München kommt im bevorstehenden Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe aus der Kritik nicht heraus. Nachdem das Gericht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun doch zusätzliche Plätze für ausländische Medien schaffen muss, warfen die Zschäpe-Anwälte dem Vorsitzenden Richter am Wochenende „offene Diskriminierung“ vor.
Die Verteidiger kritisieren laut einem „Focus“-Bericht, dass der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ihre körperliche Durchsuchung von jedem Prozesstag angeordnet habe, um das „Einschmuggeln“ etwa von Waffen oder Sprengstoff ins Gericht zu verhindern. Die Zschäpe-Anwälte forderten deshalb, dass etwa auch Richter, Bundesanwälte, Justizbedienstete und Polizisten durchsucht werden müssten.
Nach Recherchen mehrerer ARD-Politikmagazine hatte es im Mai 2000 bei den Ermittlungen gegen die späteren Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) eine weitere Panne gegeben. Demnach wurde der damals per Haftbefehl gesuchte mutmaßliche Bombenbauer Uwe Böhnhardt vier Monate vor den ersten Morden an Ausländern vom Verfassungsschutz in Sachsen zwar oberserviert und fotografiert, aber nicht verhaftet.
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzchefs Hans-Georg Maaßen plante die Islamisten-Szene in Deutschland Racheaktionen für die Morde des NSU. So könnte es sich bei den verhinderten mutmaßlichen Anschlagsplänen von Salafisten gegen rechte Aktivisten der Gruppe Pro NRW im März um eine gezielte Vergeltung gehandelt haben, sagte Maaßen dem „Spiegel“. AFP