Arbeitnehmer sind beim Betriebsausflug unfallversichert
Hamburg (dpa/tmn) - Kegeln, tanzen oder paddeln: Auch so etwas kann als Arbeit gelten - nämlich dann, wenn Mitarbeiter einen Betriebsausflug machen. Sie fallen daher während solcher Ausflüge unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
03.08.2011
, 12:39 Uhr
Voraussetzung sei, dass die Veranstaltung grundsätzlich allen Beschäftigten offen stehe und mindestens 20 Prozent der Belegschaft anwesend sei, heißt es im „Sicherheits-Report“ der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). In großen Unternehmen bestehe auch für die Betriebsfeste einzelner Abteilungen Versicherungsschutz. Geschützt seien der Hin- und Rückweg der Teilnehmer. Auch Zeitarbeiter seien versichert, wenn sie zu dem Ausflug wie die Stammbelegschaft eingeladen worden seien.