Arbeitnehmern steht bei eigener Hochzeit Sonderurlaub zu

Köln (dpa/tmn) - Einige Ereignisse im Leben sind so wichtig, dass sie Arbeitnehmern besondere Rechte verschaffen. So gibt es zum Beispiel für die eigene Hochzeit Sonderurlaub.

Arbeitnehmer müssen für ihre eigene Hochzeit keinen Urlaub einreichen - ihnen steht Sonderurlaub zu. Heiraten sie an einem Arbeitstag, muss ihr Arbeitgeber sie an diesem Tag freistellen. Das Gehalt darf er ihnen deswegen nicht kürzen. „Das ergibt sich aus Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Viele Tarifverträge gehen sogar über das gesetzliche Minimum von einem freien Tag hinaus und gewähren mehrere Tage Sonderurlaub. Vor der Hochzeit lohnt es sich deshalb, einen Blick in den Arbeits- und Tarifvertrag zu werfen.

Außerdem sind Schichtarbeiter bei der Planung bevorzugt zu behandeln - und müssen vor der eigenen Hochzeit zum Beispiel nicht die Nachtschicht machen. Damit es zu keinen Problemen kommt, sprechen Angestellte jedoch am besten möglichst früh mit ihrem Chef, rät Oberthür.