Um das für das Gehalt herauszufinden, bleibt nur, sich mit anderen darüber zu unterhalten.
Von dieser grundsätzlichen Regel gibt es jedoch Ausnahmen. So ist der Mitarbeiter zum Schweigen verpflichtet, wenn durch die Bekanntgabe der Gehaltsdaten die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers beeinträchtigt ist. Das Gleiche gilt, wenn die Offenlegung den Betriebsfrieden stören würde. Das ist jedoch nur sehr selten der Fall. Denn für eine Störung des Betriebsfriedens ist es nicht ausreichend, dass es Verärgerung und Unruhe in der Abteilung gibt.