Flüchtlinge müssen für Studium Sprachkenntnisse nachweisen

Bonn (dpa/tmn) - Wollen Flüchtlinge ein reguläres Studium aufnehmen, müssen sie in der Regel ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können. Wie das geht, erklärt die Hochschulrektorenkonferenz (HRK):

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Für den Nachweis der Sprachkenntnisse ist entweder die „deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ auf der Niveaustufe 2 erforderlich oder eine Prüfung im Rahmen eines „Test Deutsch als Fremdsprache“ auf der Niveaustufe TDN 4.

Außerdem müssen sie ihre Hochschulzugangsberechtigung belegen. Einige Flüchtlinge haben Abschlusszeugnisse aus ihrer Heimat mit dabei. Ist die Hochschulzugangsberechtigung aus dem Heimatland gleichwertig mit der deutschen, ist der direkte Zugang zur Hochschule möglich. In vielen Fällen ist das jedoch nicht der Fall. Dann müssen Flüchtlinge sich in Studienkollegs auf die Feststellungsprüfung vorbereiten. In der Prüfung wird ermittelt, ob jemand studierfähig ist. Für die Studienkollegs müssen Flüchtlinge sich bewerben. Wie das konkret funktioniert, kann man unter im Internet nachlesen.

Auch jene, die fluchtbedingt keine Nachweise über ihre Hochschulzugangsberechtigung haben, können unter Umständen ein Studium aufnehmen. Hier haben die Hochschulen die Möglichkeit, eine Einzelfallprüfung durchzuführen.

Viele Hochschulen bieten außerdem Flüchtlingen mittlerweile die Möglichkeit, Vorlesungen als Gasthörer oder im Rahmen eines Schnupperstudiums zu besuchen oder ein speziell für Flüchtlinge organisiertes Orientierungsstudium zu machen.

Um Flüchtlinge finanziell zu unterstützen, übernehmen einige Hochschulen inzwischen die Kosten für das Semesterticket oder für Verwaltungs- und Zulassungsgebühren. Sobald das Asylverfahren positiv beschieden wurde, können Flüchtlinge außerdem Bafög für das Fachstudium beantragen.