Befristete Beschäftigung von Rentnern muss begründet sein
Erfurt (dpa) - Wollen Rentner bei ihrem früheren Arbeitgeber weiterarbeiten, haben sie unter Umständen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Sollen sie nur befristet beschäftigt werden, muss dies begründet sein.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von arbeitswilligen Rentnern gestärkt. Auch Arbeitnehmer, die nach Erreichen des Rentenalters noch weiter im Job bleiben wollen, hätten unter gewissen Umständen ein Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 7 AZR 17/13). Wolle der Arbeitgeber Rentner nur zeitlich befristet weiterbeschäftigen, brauche er dafür einen Grund - wie etwa die Einarbeitung einer Nachwuchskraft.
Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein rechtfertige die Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht, begründete der 7. Senat. Allerdings gilt das Urteil nur für Arbeitnehmer, deren ursprünglicher Arbeitsvertrag vor der Rente keine Altersgrenze enthielt. Damit hatte die Klage eines Berliners in der dritten Instanz Erfolg. Sein Fall wurde jedoch an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, das nun klären muss, ob es einen Grund für die Befristung seiner Weiterbeschäftigung gab.