Bei Bewerbung per E-Mail Lesebestätigung anfordern
Berlin (dpa/tmn) - Wer seine Bewerbungen per E-Mail verschickt, fordert am besten eine Lesebestätigung vom Empfänger an. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, könnte der Jobsuchende sonst vor Gericht nicht beweisen, dass er seine Unterlagen überhaupt verschickt hat.
Bei einer Online-Bewerbung ist eine Lesebestätigung wichtig. Denn ein Ausdruck der E-Mail ohne Eingangs- oder Lesebestätigung reicht vor Gericht nicht aus. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hervor (Az.: 15 Ta 2066/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem verhandelten Fall antwortete ein Bewerber auf eine Stellenanzeige im Internet. Nachdem der Mann nicht genommen wurde, beantragte er Prozesskostenhilfe. Er wollte vor Gericht einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Altersdiskriminierung durchsetzen.
Das verwehrten ihm die Richter: Der Mann hätte nachweisen müssen, dass er seine Unterlagen tatsächlich verschickt hat. Das konnte er aber nicht. Den Zugang einer Mail muss jeweils derjenige beweisen, der vor Gericht einen Anspruch durchsetzen will. Eine E-Mail gehe grundsätzlich dann zu, wenn sie in der Mailbox des Empfängers oder des Providers abrufbar gespeichert werde. Für den Nachweis des Zugangs kann eine Eingangs- oder Lesebestätigung der Nachweis sein. Ein Ausdruck der E-Mail ohne diese Nachweise reiche dagegen nicht.
Wollen Bewerber eine Lesebestätigung anfordern, müssen sie beim E-Mail-Programm Outlook, zunächst unter dem Button „Optionen“ „Abstimmungs- und Verlaufsoptionen“ wählen. Als nächstes sollten sie das Kästchen „Das Lesen dieser Nachricht bestätigen“.