Bei falschen Angaben im Bafög-Antrag droht Strafanzeige
Berlin (dpa/tmn) - Mal eben untern Tisch fallen lassen, dass man noch was auf der hohen Kante hat? Das sollten Studenten, die Bafög beantragen, tunlichst vermeiden. Sonst drohen harte Konsequenzen.
Immer wieder kommt es vor, dass Studenten beim Bafög-Antrag schummeln und vorhandenes Vermögen verschweigen. Der Grund: Wer mehr als 5200 Euro auf dem Sparbuch hat, verliert seinen Anspruch auf die staatliche Förderung. Falsche Angaben zu machen, sei aber keine gute Idee, warnt Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk. Fliegt der Betrug auf, bekommen Studierende eine Strafanzeige. Außerdem müssen sie zu Unrecht bezogene Bafög-Leistungen zurückzahlen.
Viele vertrauen aber darauf, dass die Bafög-Ämter nicht merken, dass der Student mehr Vermögen als 5200 Euro hat. Ein Irrtum, sagt Grob. Auf Vermögen bekommen Studierende wie alle anderen auch Zinsen, die dem Finanzamt bekannt sind. Das Bafög-Amt gleicht seine Daten wiederum mit denen vom Finanzamt ab. Wer hohe Zinsen auf sein Vermögen bekommt, obwohl er laut Bafög-Antrag gar kein Geld hat, ist dann schnell in Erklärungsnot.