Studentenbude nur mit Erlaubnis untervermieten

Berlin (dpa/tmn) - In den Semesterferien oder während eines Praktikums einen Untermieter in die eigene Wohnung lassen - damit liebäugeln viele Studenten. Sie sollten aber unbedingt vorher ihren Vermieter konsultieren - sonst droht schlimmstenfalls die Kündigung.

Die Studentenbude eine Zeit lang unterzuvermieten, ist praktisch: Die Wohnung oder das Zimmer steht nicht leer, stattdessen kommt durch ein bisschen Geld herein. Doch rechtlich ist das nicht unproblematisch, warnt die Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht vom Deutschen Anwaltverein. Wer seine Studentenbude ohne Erlaubnis des Vermieters untervermietet, kann im schlimmsten Fall gekündigt werden. Die Untervermietung ist laut Gesetz genehmigungspflichtig. Studenten sollten deshalb in jedem Fall um Erlaubnis bitten.

Aus Angst vor einer Absage vermeiden es viele Studenten jedoch, den Vermieter zu fragen. Mancher hegt auch die Hoffnung, dass dieser von der Untervermietung nichts mitbekommt. Dabei darf der Vermieter seine Erlaubnis nicht ohne weiteres verweigern, erklärt Heilmann. Bei einem berechtigten Interesse des Mieters muss er einer Untervermietung zustimmen. Dieses sei zum Beispiel gegeben, wenn ein Mieter für ein paar Monate ein Auslandsstudium aufnimmt und nicht in der Stadt ist. Verweigert der Vermieter dann seine Zustimmung, können Mieter die Erlaubnis einklagen.