Bei Fernunterricht Rücktrittsklauseln prüfen
Hamburg (dpa/tmn) - Bei Fernlehrgängen prüfen Teilnehmer besser vorab, wie lange sie vom Vertrag zurücktreten können. „Die Frist beträgt mindestens 14 Tage“, erläutert Martin Kurz, Präsident des Fachverbands Forum Distance-Learning in Hamburg.
Das schreibe das Fernunterrichtsschutz-Gesetz vor. Einige Anbieter von Fernunterricht gewährten Teilnehmern aber freiwillig mehr Zeit, in der sie ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen dürfen. Dann könnten Teilnehmer länger testen, ob ihnen das Angebot zusagt.
Ratsam sei auch, sich nach einem unverbindlichen Schnupperangebot zu erkundigen, empfiehlt Kurz. „Manche bieten zum Beispiel eine dreiwöchige Probephase an. Die sollte man nutzen, um zu sehen, ob man der richtige Typ für Fernunterricht ist.“ Denn das Lernen in Eigenregie verlange von Teilnehmern, dass sie gut organisiert sind und sich motivieren können.