Nicht versichert: Abstecher auf Weihnachtsmarkt
Berlin (dpa/tmn) - Ein Weihnachtsmarktbesuch mit Kollegen wird von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt. Versichert sei nur der direkte Weg zwischen Arbeitsstelle und Zuhause, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin.
Eine offizielle Firmen-Weihnachtsfeier fällt dagegen den Angaben zufolge in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Unternehmensleitung die Feier organisiert und auch selbst teilnimmt - oder jemanden im Betrieb damit beauftragt. Der Versicherungsschutz gelte allerdings nur für die Mitarbeiter des Betriebs. Mitfeiernde Angehörige seien nicht mit versichert. Ort und Zeit der Weihnachtsfeier spielten für den Versicherungsschutz keine Rolle.