Bei Jobwechsel keine Büromaterialien mitnehmen
Berlin (dpa/tmn) - Wechseln Arbeitnehmer den Job, sollten sie einen aufgeräumten Schreibtisch hinterlassen. Das heißt aber nicht, dass sie Büromaterial wie schon öfter verwendete Kugelschreiber oder halb verbrauchte Blöcke einfach mitnehmen dürfen.
Bei einem Jobwechsel sollten Arbeitnehmer gut prüfen, was sie aus dem alten Büro einpacken. „Grundsätzlich muss der scheidende Mitarbeiter alles da lassen, was nicht privat ist“, erklärt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Das gilt nicht nur für alle Daten, die das Unternehmen betreffen.
Auch Schmierzettel beispielsweise, auf denen jemand Notizen zu dienstlichen Besprechungen gemacht hat, und angekaute Bleistiftstummel müssen im Büro bleiben. „Wenn ich noch damit schreiben kann, könnte das jemand anders auch noch“, erläutert Meier. Der Terminkalender mit dienstlichen Verabredungen gehört ebenfalls nicht dem Mitarbeiter. „Auch wenn darauf ein paar private Termine notiert sind.“ In Zweifelsfällen sollten Jobwechsler mit ihrem Vorgesetzen klären, was noch im Büro verwendbar ist und was in den Mülleimer wandern kann.