Berufsausbildungsbeihilfe früh beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Auszubildende sollten Berufsausbildungsbeihilfe früh beantragen. Das rät die Verbraucherzentrale in ihrer Publikation „Endlich erwachsen!“.
Eine Berufsausbildungsbeihilfe sollte früh beantragt werden. Die staatliche Förderung bekommen Lehrlinge, die mit der Ausbildungsvergütung ihren Unterhalt nicht bestreiten können. Anders als das BAfög muss das Geld auch nicht zurück gezahlt werden.
Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit sollten mehrere Wochen vor dem Start der Ausbildung beantragt werden. Denn der Zuschuss kann frühestens rückwirkend ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Lehrling einen Antrag gestellt hat. Wer also im September die Ausbildung beginnt, sollte auch spätestens Ende September den Antrag gestellt haben. Die finanzielle Förderung kann bei einigen hundert Euro im Monat liegen.