Bewerbungsgespräch: Bei Nicht-Verstehen nachfragen
Berlin (dpa/tmn) - Was wollen die jetzt von mir hören? Das denkt sich so manch ein Bewerber im Einstellungsgespräch bei Fragen des potenziellen Arbeitgebers. Das Nachhaken ist übrigens erlaubt, sagen Karriereberater.
Im Prinzip gehe es sowieso immer um das eine.
Bewerber dürfen in einem Vorstellungsgespräch durchaus nachfragen, wenn sie eine Frage nicht verstehen. Wichtig sei es dabei höflich zu bleiben, betont Jürgen Hesse, Karriereberater in Berlin. „Helfen Sie mir zu verstehen, worum es Ihnen geht?“, sei eine mögliche Formulierung. „In einer Stresssituation wie einem Bewerbungsgespräch kommen einem Redewendungen oft nicht so einfach über die Lippen“, so die Erfahrung von Hesse. Das höfliche Nachfragen sollte man daher üben.
Im Prinzip gebe es nur zwei Fragekategorien, die das Gespräch dominierten: „Was motiviert Sie?“ und „Was könnte unser Motiv sein, Sie einzustellen?“. Alle Fragen könnten Bewerber diesen zwei Kategorien unterordnen. Die über allem stehende Frage sei die nach dem Wesen des Bewerbers: „Aus was für einem Holz sind Sie geschnitzt?“ Das sollten die möglichen Anwärter auf den Job immer im Hinterkopf behalten.
Scheine eine Frage weit hergeholt, wolle der Arbeitgeber vielleicht testen, wie spontan jemand reagiert. Mit einem Satz wie „Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?“ wollten Personaler etwas über die Zielstrebigkeit des Bewerbers herausfinden - auch wenn die Stelle ausdrücklich nur für zwölf Monate ausgeschrieben sei. Die passende Antwort sei, auf die Befristung einzugehen und zu betonen, dass man zuversichtlich sei, den Arbeitgeber von seinen Qualifikationen zu überzeugen, so dass er den Vertrag verlängern werde.