Chef darf Attest am ersten Krankheitstag fordern
Köln/Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer müssen bei Krankheit spätestens nach drei Kalendertagen ein ärztliches Attest vorlegen. Doch der Arbeitgeber kann die Vorlage des Attests auch schon am ersten Arbeitstag verlangen.
Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
In dem Fall hatte eine Arbeitnehmerin vergeblich eine Dienstreise beantragt. Für den entsprechenden Tag meldete sie sich dann krank. Der Arbeitgeber verlangte daraufhin von ihr, künftig am ersten Tag der Krankmeldung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuholen und vorzulegen. Zu Recht, so das Gericht. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Arbeitgeber auch ohne besonderen Anlass ein Attest schon am ersten Tag verlangen könne. Er müsse diese Forderung auch nicht begründen, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen: 3 Sa 597/11), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.