Der perfekte Abgang: So kündigen Arbeitnehmer mit Stil
Rödermark (dpa/tmn) - Ist ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben, fehlt meist nur noch die Kündigung des alten Jobs. Wer sich dabei seinen guten Ruf erhalten will, sollte souverän vorgehen und fair bleiben.
Eine Anleitung für den stilvollen Abgang.
Das Bewerbungsgespräch für den neuen Job ist überstanden. Die Zusage steckt schon in der Tasche. Doch bevor man sich auf die neue Stelle freuen kann, gibt es noch eine unangenehme Aufgabe: die Kündigung beim alten Arbeitgeber. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, sagt Doris Brenner, Beraterin für Karriere- und Personalentwicklung aus Rödermark. „Wer bei der Kündigung verbrannte Erde hinterlässt, tut sich selbst keinen Gefallen.“
Kündigen sollte man erst, wenn der neue Job wirklich in trockenen Tüchern ist. „Eine mündliche Zusage allein kann riskant sein - vor allem in Unternehmen, in denen für Einstellungen die Zustimmung des Betriebsrates vonnöten ist“, sagt Brenner. Deshalb sei es sinnvoll, bis zum Vertragsabschluss zu warten, bevor man den aktuellen Arbeitgeber in Kenntnis setzt.
Dabei müssen Arbeitnehmer auf guten Stil achten. „Einfach ein Kündigungsschreiben an die Personalabteilung schicken und dem Vorgesetzten nicht Bescheid sagen - das geht gar nicht“, so Brenner. Auch die Karriereberaterin Ute Bölke sagt, dass einer schriftlichen Kündigung ein Vieraugengespräch mit dem Chef vorausgehen sollte. „Darin können die Beweggründe für den Jobwechsel dargelegt werden. Allerdings würde ich jedem davon abraten, schlecht über den Arbeitgeber zu sprechen und nachzutreten“, erklärt sie.
Laut Brenner ist es ratsam, sich für die Zusammenarbeit zu bedanken und zu betonen, dass man nicht aus Unzufriedenheit kündigt. Arbeitnehmer können erläutern, welche Chancen und Perspektiven sie sich stattdessen von der neuen Position erwarten. Es sei zudem empfehlenswert, zu signalisieren, dass man das bisherige Arbeitsverhältnis sauber beenden will.
Die Kündigung sollte in Briefform eingereicht werden und nicht per E-Mail oder Fax. „Das schafft Rechtssicherheit“, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Zudem könne man sich auf einer Kopie vom Geschäftsführer oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung den Eingang der Kündigung bestätigen lassen. Wer sich für den Postweg entscheidet, wählt am besten ein Einschreiben mit Rückantwortschein.
Rückt der letzte Arbeitstag näher, ist es wichtig, mit Engagement bei der Sache zu sein und sich zum Schluss möglichst nicht noch krankschreiben zu lassen. „Das würde einen schlechten Eindruck machen“, warnt Bölke. Wichtiger sei es, in dieser Zeit alles zur Verfügung zu stellen, was der Nachfolger oder die Kollegen brauchen, um die Arbeit fortzuführen. Man könne zudem eine interne Abschieds-Mail verschicken und dort eine private Mail-Adresse angeben, falls die Kollegen später Kontakt aufnehmen wollen. Auch eine Vernetzung über berufliche Netzwerke wie beispielsweise Xing kann dabei helfen, in Verbindung zu bleiben. Am letzten Tag ist ein Ausstand eine gute Möglichkeit, positiv im Gedächtnis zu bleiben.
Dass Arbeitnehmer bei einer Kündigung einen möglichst positiven letzten Eindruck hinterlassen sollten, hat laut Brenner mehrere Gründe. „Man sieht sich ja oft zweimal im Leben. Vor allem wenn man in derselben Branche bleibt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Wege mit dem bisherigen Arbeitgeber wieder kreuzen.“ Es könne auch sein, dass es mit dem neuen Job Probleme gibt. Arbeitnehmer sollten sich daher eine Rückkehr offen halten.