Eltern von Schulschwänzern riskieren Freiheitsstrafe
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder zur Schule gehen - sonst riskieren sie eine Freiheitsstrafe. So hat zumindest ein Gericht entschieden.
Aus dem Recht des Kindes auf Bildung resultiere die strafbewehrte Verpflichtung der Eltern, an jedem Schultag dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind dieses Recht tatsächlich wahrnimmt, argumentierten die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt. Die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet über den Fall (Aktenzeichen: 2 Ss 413/10).
In dem Fall war eine vom Ehemann getrennt lebende Mutter zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Sie hatte ihren Sohn zwischen 2008 und 2009 an insgesamt 37 Tagen vorsätzlich nicht zur Schule geschickt. Bereits ab 2004 war es mehrfach zu unentschuldigten Fehlzeiten gekommen. Wenn der Sohn in der Schule war, störte er permanent den Unterricht. Gesprächsangebote der Schule und des Jugendamtes lehnten sowohl die Mutter als auch der Vater ab. Auch Geld- und Bewährungsstrafen halfen nicht.
Die gesetzlich mögliche Höchststrafe von sechs Monaten Haft sei daher rechtlich nicht zu beanstanden, entschieden die Richter. Die allgemeine Schulpflicht diene dem Schutz des Kindes und seinem Recht auf Bildung. Versagen Eltern ihrem Kind die Teilnahme an der Schule, verstoßen sie aktiv gegen die Schulpflicht.