Fristlos entlassen: Dienstwagen sofort abgeben

Stuttgart/Berlin (dpa/tmn) - Wird ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt, muss er seinen Dienstwagen sofort abgeben. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung vorgeht und ihre Rechtmäßigkeit noch strittig ist.

Das hat das Arbeitsgericht Stuttgart entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin mitteilt. In dem Fall war einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen überlassen worden, den er auch privat nutzen durfte. Nach der fristlosen Kündigung verlangte der Arbeitgeber den Wagen zurück. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer in einem Eilverfahren vor Gericht.

Das blieb aber ohne Erfolg. Das Gericht entschied, dass ein Dienstwagen nach einer fristlosen Entlassung auch dann abzugeben sei, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt (Aktenzeichen: 16 Ga 50/10). Es ergebe sich aus der Natur der Sache, dass ein für die Arbeit überlassenes Fahrzeug spätestens mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden muss. Eine Ausnahme gelte nur, wenn eine Kündigung offensichtlich unwirksam sei.

Solange ein Arbeitsgericht die Kündigung nicht für unwirksam erklärt hat, sei sie als schwebend wirksam zu behandeln, erläuterten die Richter. Stellt sie sich später als unwirksam heraus, könne der Arbeitnehmer immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Zunächst müsse er seine Fahrtkosten jedoch selbst tragen und dafür später einen finanziellen Ausgleich einklagen.