Früher Schluss machen - Mit Altersteilzeit vorzeitig in Rente

Meisenheim (dpa/tmn) - Rente mit 67: Das ist vielen Arbeitnehmern zu spät, die schon seit Jahrzehnten im Berufsleben stehen. Sie können in ihren letzten Berufsjahren Stunden reduzieren und in Altersteilzeit gehen - doch längst nicht jeder Arbeitgeber bietet das an.

Zur Jahrtausendwende reifte in Reinhard Unger eine Idee. In der Zeitung hatte er von der Möglichkeit gelesen, das Berufsleben langsam ausklingen zu lassen und in Altersteilzeit zu gehen. Der Lehrer für Mathematik und Physik an einem Gymnasium in Meisenheim in Rheinland-Pfalz erkundigte sich genauer. „Für den öffentlichen Dienst wurde das sogenannte Blockmodell angeboten. Vier Jahre voll arbeiten und dann bis zu vier Jahre in die Freistellungsphase zu dem entsprechenden Anteil der Bezüge“, sagt er. In den Sommerferien hat er dann in Ruhe überlegt - und ist zu dem Entschluss gekommen, es zu machen.

Stunden reduzieren kann fast jeder Arbeitnehmer. Die Altersteilzeit hat einen besonderen Charme: Ältere Beschäftigte arbeiten weniger Stunden, der Arbeitgeber stockt das reduzierte Entgelt aber auf. Im öffentlichen Dienst ist das Modell nicht selten, auch in anderen Unternehmen gibt es verschiedene Variationen der Altersteilzeit: „Aber: Das ist eine freiwillige Sache des Arbeitgebers“, sagt Valentine Reckow, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin. Das Altersteilzeitgesetz regelt die Voraussetzungen dafür, in den letzten Berufsjahren reduzierte Stunden zu arbeiten. „Aber wenn es keinen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, in der sie geregelt ist, kann niemand die Altersteilzeit einklagen.“

Für die Möglichkeit der Altersteilzeit müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, erklärt Andreas Feuser, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung in Berlin. „Arbeitnehmer müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.“ Dann können sie sich mit dem Vorgesetzten über die reduzierte Stundenzahl unterhalten.

Wichtig ist, sich früh Gedanken über den Ruhestand zu machen, raten die Experten. „Mit Mitte 50 sollte man sich überlegen, ob man bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten will und eine Bestandsaufnahme seiner Finanzen machen“, rät Feuser. Dazu sollten Beschäftigte sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, sagt Anwältin Reckow. „Die Berechnung der Rente ist eine sehr individuelle Angelegenheit, bei der die Träger für den besten Durchblick sorgen.“ Mit allen Fakten sollten Arbeitnehmer sich überlegen, ob eine Altersteilzeit das richtige Modell ist und die finanziellen Einbußen zu verkraften sind.

Für die Altersteilzeit gibt es verschiedene Möglichkeiten: „Das Blockmodell ist eine Variante, bei dem der Arbeitnehmer eine gewisse Zeit volle Stunden zum halben Lohn arbeitet.“ Der Lohn wird dabei vom Arbeitgeber um mindestens 20 Prozent aufgestockt, so schreibt es der Gesetzgeber vor (Paragraf 3 Altersteilzeitgesetz). Manche Tarifverträge oder Vereinbarungen sehen sogar eine höhere Aufstockung vor. In der Freistellungsphase, die sich direkt daran anschließt, arbeitet er gar nicht mehr, bekommt aber weiterhin den halben Lohn.

Für viele rechnet sich das, weil sie bis zu Beginn des Rentenalters formell angestellt sind und der Arbeitgeber während der gesamten Zeit Beiträge etwa in die Rentenversicherung für sie zahlt.

Reinhard Unger hat seinen Entschluss nie bereut, nach 33 Jahren im Schuldienst aufgehört zu haben. „Ich bin zu Beginn des Schuljahres in den Urlaub gefahren und habe mir überlegt, in welcher Konferenz ich jetzt gerade sitzen müsste“. Da dies der Teil des Lehrerjobs war, der ihm am wenigsten gefiel, habe er sich über die freie Zeit gefreut.

Service:

Die Deutsche Rentenversicherung informiert unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/100 048 025.

Literatur:

Isabell Pohlmann: Der Renten-Fahrplan, Stiftung Warentest, 167 Seiten, 18,90 Euro, ISBN-13: 978-3868513455