Gefälschtes Attest kann zur Kündigung führen
Frankfurt (dpa/tmn) - Reichen Mitarbeiter manipulierte, ärztliche Bescheinigungen ein, müssen sie mit einer Kündigung rechnen. Dem Arbeitgeber ist in so einem Fall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten.
In dem verhandelten Fall hatte die Arbeitnehmerin beim Arbeitgeber, einem Automobilhersteller, gefälschte, ärztliche Bescheinigungen eingereicht. Diese hatte eine weitere Person erstellt. Auf Rückfrage des Arbeitgebers beim Arzt kam heraus, dass er die Frau zu den auf den Bescheinigungen angegebenen Zeitpunkten nicht gesehen hatte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber der Frau.
Zu Recht, entschied das Hessische Landesarbeitsgerichts (Az.: 16 Sa 646/14). Es liege eine schwere Vertragspflichtverletzung vor. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten. Daher sei eine fristlose Kündigung zulässig.
Für das Verhalten der Arbeitnehmerin gebe es keine Rechtfertigung. Sollten ihr die Originalbescheinigungen abhandengekommen sein, hätte sie sich diese vom Arzt noch einmal ausstellen lassen müssen. Oder sie hätte gegenüber dem Arbeitgeber einräumen müssen, dass sie diese nicht vorlegen kann.