Keine Benachteiligung von Betriebsräten

Berlin (dpa/tmn) - Ein Angestellter mit einem befristeten Arbeitsvertrag darf ein unbefristeter Arbeitsvertrag nicht verwehrt werden, weil er im Betriebsrat mitarbeitet. Darauf weist in einem Urteil das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hin.

Betriebsräte dürfen nicht benachteiligt werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Aktenzeichen: 13 Sa 1549/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. In dem Fall ging es um einen Mitarbeiter in einem Callcenter, der einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit übernahm der Arbeitgeber den Mann nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Andere Betriebsratsmitglieder mit befristeten Verträgen beschäftigte er dagegen schon unbefristet weiter.

Die Klage des Mannes hatte daher auch keinen Erfolg. Zwar könne die fehlende Übernahme des Betriebsratsmitglieds in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine verbotene Benachteiligung darstellen. Eine derartige Benachteiligung konnten die Richter im vorliegenden Fall jedoch nicht feststellen.