Mobbingopfer können Anspruch auf Schmerzensgeld haben
Siegburg (dpa/tmn) - Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz können Anspruch auf Schmerzensgeld haben - wenn sich nachweisen lässt, dass sie mit System ausgegrenzt wurden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg.
Werden Mitarbeiter von Kollegen und Vorgesetzten gemobbt, können sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Entscheidend ist dabei, dass eine Gesamtschau der Handlungen ergibt, dass ein Mitarbeiter systematisch ausgegrenzt wurde. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden (Az.:1 Ca 1310/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem konkreten Fall war ein Arbeitnehmer seit 1992 in der IT-Abteilung eines Unternehmens beschäftigt. Seit 2006 sprach der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten mehrfach darauf an, dass er nicht ausgelastet sei und bat um weitere Aufgaben. Schließlich wurde er angewiesen, täglich Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu sortieren. Der Arbeitsplatzkonflikt spitzte sich in der Folgezeit so zu, dass der Angestellte sich psychotherapeutisch behandeln lassen musste. Seit November 2010 war er arbeitsunfähig erkrankt. Nun klagte der Angestellte auf Schmerzensgeld wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.
Mit Erfolg. Die Richter sprachen dem Mann 7000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Arbeitgeber habe den Mitarbeiter systematisch ausgegrenzt und ihm suggeriert, fachlich und persönlich ungeeignet und minderwertig zu sein. Das habe seine persönliche Würde verletzt.