Nachhilfelehrer abgelehnt - Keine Diskriminierung

Köln/Berlin (dpa/tmn) - Eltern können frei darüber entscheiden, ob ein Mann oder eine Frau die Hausaufgabenbetreuung für die Kinder übernimmt. Wer abgelehnt wird, kann sich nicht auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen.

Ein abgelehnter Bewerber für die Hausaufgabenbetreuung kann sich nicht auf eine Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Das hat nun das Landesarbeitsgerichts Köln entschieden (Aktenzeichen: 4 Sa 796/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Ein Mann hatte sich auf eine Anzeige im Internet beworben. Gesucht wurde eine weibliche Hausaufgabenbetreuung, die zweimal pro Woche auf zwei Kinder aufpassen sollte. Nachdem der Mann die Stelle nicht erhalten hatte, klagte er und berief sich auf das AGG. Er verlangte eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts. Die Klage hatte in beiden Instanzen keinen Erfolg. Die Richter argumentierten, dass die Entscheidung wegen des im Grundgesetz geschützten Erziehungsrechts der Eltern zu respektieren sei.