Neue Ausbildungsordnung für Mediengestalter

Nürnberg (dpa/tmn) - Die Ausbildungsordnung für Mediengestalter Digital und Print ändert sich zum August. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit mit.

Mehrere Wahlqualifikationen kommen für die zukünftigen Mediengestalter neu hinzu: In Social Media lernen Auszubildende, Firmenauftritte in sozialen Netzwerken wie Facebook zu konzipieren und zu pflegen. Eine andere Vertiefung setzt sich mit Fragen rund um die Herstellung von 3-D-Grafiken auseinander. Zuletzt wurde die Ausbildungsordnung für Mediengestalter 2007 geändert.

Die Ausbildungen zum Fotolaboranten, Fotomedienlaboranten und Dekorvorlagenhersteller werden abgeschafft und in den Mediengestalter integriert. „Diese Berufsbilder haben sich überholt. Es gibt dafür keine Nachfrage mehr“, sagt Michael Assenmacher vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag.

Wer sich für die Ausbildung zum Mediengestalter interessiert, braucht gute Noten. „Er ist einer der beliebtesten Berufe bei den Jugendlichen, weil alle etwas mit Medien machen wollen“, so Assenmacher. Formal reiche es zwar, wenn Bewerber einen Hauptschulabschluss vorweisen können. Die Auszubildenden hätten in der Realität aber fast alle die mittlere Reife.

Mediengestalter gestalten Werbebroschüren, programmieren Webseiten und entwerfen Visitenkarten. Sie arbeiten in Werbeagenturen, Druckereien und Verlagen. „Der Beruf ist an der Schnittstelle zwischen Grafik, Druck und IT“, erklärt Assenmacher. Wer sich für die drei Jahre lange Ausbildung interessiert, brauche technisches Geschick sowie ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen.