Nur Bafög-Studenten von Rundfunkgebühren befreit
Leipzig (dpa) - Studenten, die ihren Lebensunterhalt über einen Studienkredit finanzieren, müssen anders als Bafög-Empfänger Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (12.
12.10.2011
, 14:49 Uhr
Oktober) entschieden.
Eine Studentin aus Gießen scheiterte mit ihrer Klage. Sie hatte sich im Vergleich zu Bafög-Empfängern ungerecht behandelt gefühlt. Bafög-Empfänger sind von der Gebührenpflicht befreit. Entscheidend für eine Befreiung sei nicht, dass jemand nur ein geringes Einkommen hat. Entscheidend sei, dass er eine staatliche Sozialleistung bekommt, entschied der 6. Senat. Die Studentin sei auch kein Härtefall. (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 34.10)