Oktober) entschieden.
Eine Studentin aus Gießen scheiterte mit ihrer Klage. Sie hatte sich im Vergleich zu Bafög-Empfängern ungerecht behandelt gefühlt. Bafög-Empfänger sind von der Gebührenpflicht befreit. Entscheidend für eine Befreiung sei nicht, dass jemand nur ein geringes Einkommen hat. Entscheidend sei, dass er eine staatliche Sozialleistung bekommt, entschied der 6. Senat. Die Studentin sei auch kein Härtefall. (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 34.10)