Zuschuss für Job im Ausland möglich
Darmstadt (dpa) - Ein Arbeitsloser möchte außerhalb von Deutschland als Selbstständiger arbeiten. Dafür stehen ihm unter Umständen Zuschüsse der Arbeitsagentur zu. Das entschied jetzt ein Gericht und verurteilte die Bundesagentur für Arbeit zur Zahlung an den Klagenden.
Ein Arbeitsloser hat auch bei einem neuen Job als Selbstständiger im Ausland ein Recht auf Zuschüsse zur Gründung. Laut Hessischem Landessozialgericht vom Mittwoch (12. Oktober) ist im Gesetz ausdrücklich geregelt, „dass auch eine Beschäftigungsaufnahme in der Europäischen Union sowie dem Europäischen Wirtschaftsraum gefördert werden könne“. (Aktenzeichen: AZ L 7 AL 104/09).
In dem letztinstanzlichen Urteil wurde die Bundesagentur für Arbeit verurteilt, einen Arbeitslosen zu unterstützen. Der Diplom-Betriebswirt hatte im Jahre 2005 Überbrückungsgeld für die Übernahme einer Pizzeria im österreichischen Ried im Innkreis beantragt. Die Bundesagentur habe mit der Begründung abgelehnt, dass nur Tätigkeiten in Deutschland gefördert würden, teilte das Landessozialgericht mit. Die Rechtslage sei allerdings anders. Es komme bei einem neuen Job im Ausland sogar nicht unbedingt auf einen Wohnsitz in Deutschland an.