Privatpost auf Firmenkosten - Mitarbeitern droht Kündigung
Mainz (dpa/tmn) - Für Berufstätige kann es sehr praktisch erscheinen, private Päckchen oder Briefe per Firmenpost zu verschicken. Das spart nicht nur Kosten, sondern auch den Gang zum Postschalter. Allerdings setzen Angestellte dabei ihren Job aufs Spiel.
Verschicken Arbeitnehmer private Post auf Kosten des Arbeitgebers, kann ihnen eine Kündigung drohen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 8 Sa 220/13).
In dem verhandelten Fall hatte eine Empfangsmitarbeiterin zwölfmal private Päckchen auf Kosten des Arbeitgebers nach Italien versandt. Dem Unternehmen entstanden Kosten von rund 170 Euro. Als das herauskam, kündigte der Arbeitgeber der Frau fristlos. Die klagte und argumentierte, sie habe nie versucht, ihre privaten Paketsendungen zu verheimlichen. Außerdem hätten die Päckchen medizinische Produkte enthalten, die ihr erkrankter Enkel benötigt habe. Sie sei damals in einer emotionalen Ausnahmesituation gewesen.
Ihre Klage blieb jedoch in erster und zweiter Instanz erfolglos. Die Mitarbeiterin habe eine schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten begangen. Umstände, die ihr Fehlverhalten rechtfertigen können, sah das Gericht nicht. Auch wenn die Frau möglichst schnell medizinische Produkte nach Italien schicken wollte, wäre sie verpflichtet gewesen, den Versand mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Zumindest hätte sie nach der ersten Versendung von sich aus an ihn herantreten und die angefallenen Kosten begleichen müssen.