Urteil: Feuerwehrmänner können Überstunden abbummeln
Leipzig (dpa) - Erfolg für Feuerwehrmänner: Für geleistete Überstunden in der Vergangenheit steht Beamten der Berufsfeuerwehr laut einem Urteil ein Freizeitausgleich zu.
Mehrere Feuerwehrleute aus Bielefeld hatten geklagt. Sie leisteten regelmäßig 23 Stunden Dienst sowie 31 Stunden Bereitschaft. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Feuerwehrmänner, die von 2002 bis 2006 pro Woche im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, die zu viel geleisteten Stunden in vollem Umfang abbummeln dürfen. Die eigentliche Dienstzeit beträgt 48 Arbeitsstunden.
„Auch Bereitschaftsdienst ist wie ein normaler Dienst zu bewerten“, sagte ein Sprecher des Gerichts. Das Anliegen der Feuerwehrleute, vollen Freizeitausgleich für ihre Überstunden zu erhalten, hatte in den Vorinstanzen nur teilweise Erfolg.