Väter bekommen bei der Geburt des Kindes Sonderurlaub
Berlin (dpa/tmn) - Kommt das Kind zur Welt, steht Vätern normalerweise Extra-Urlaub zu. Der Arbeits- oder Tarifvertrag gibt Aufschluss darüber, ob ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht.
Vätern steht bei der Geburt ihres Kindes in der Regel Sonderurlaub zu. „Ob das der Fall ist und wie viele Tage es sind, ist aber je nach Arbeitsverhältnis unterschiedlich“, sagt Hans-Georg Meier. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Beschäftigte müssten zunächst einen Blick in ihren Arbeits- und - falls vorhanden - Tarifvertrag werfen.
Grundlage für den Sonderurlaub ist Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach haben Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn sie für eine „nicht erhebliche Zeit“ ihre Arbeit nicht erbringen können, ohne dass sie selbst das verschuldet haben. Aus diesem Paragrafen wird der Sonderurlaub im Falle einer Geburt hergeleitet - dort steht aber nicht, wie viele Tage das nun sind.
Häufig gibt es deshalb in Tarifverträgen Regelungen, wie Paragraf 616 BGB auszulegen ist. Dort ist dann beispielsweise festgelegt, dass Arbeitnehmern bei der Geburt eines Kindes ein Tag Extra-Urlaub zusteht.
Manche Arbeitgeber schließen allerdings die Anwendung von Paragraf 616 BGB in Arbeitsverträgen aus. Ist das der Fall und für den Beschäftigten gilt kein Tarifvertrag, der Sonderurlaub vorsieht, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Sonderurlaub. „Dann müssen Mitarbeiter für die Geburt regulär Urlaub nehmen“, sagt Meier.