Berufsunfähigkeit: So gibt es Geld

Jeder Vierte muss eher aus dem Job scheiden. Der Absicherung kommt größere Bedeutung zu.

Düsseldorf. Jeder Vierte muss vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Grund: Unfall oder Krankheit. Die Folgen: Wegfall des Einkommens, schmale Rente - wenn überhaupt. Private Absicherung ist für den Fall des Falles dringend geboten. Hier Tipps für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung:

Ein wichtiges Kriterium für die Höhe der Beiträge für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Eintrittsalter. Wer schon in jungen Jahren eine solche Versicherung abschließt, zahlt einen geringeren Monatsbeitrag als ein 40- oder 50-Jähriger. Denn ab diesem Alter steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden, drastisch an. Das macht sich dann auch in den zu zahlenden Prämien bemerkbar.

Auf der Suche nach dem günstigsten Versicherer sollte nicht allein auf einen niedrigen Monatsbeitrag geschielt werden. Vor allem auf die Versicherungsbedingungen kommt es an. Hier unterscheiden sich die Angebote ebenfalls. Dringend anzuraten ist die Überprüfung, ob eine Gesellschaft auf die "abstrakte Verweisung" verzichtet, mit der es im Leistungsfall mitunter Probleme gibt. Manche Tarife verweisen einen berufsunfähigen Versicherungsnehmer, der in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht einmal mehr halbtags arbeiten kann, auf einen anderen Beruf.

Dieser andere Beruf muss zwar in etwa der Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechen. Es ist aber gleichgültig, ob der Betroffene einen solchen Arbeitsplatz überhaupt findet. Erfreulicherweise wird inzwischen in den meisten Tarifen auf die Verweisung verzichtet.

Nach dem ab 1.1.2008 geltenden neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen die Versicherungsgesellschaften ihre Kunden sehr genau nach der Gesundheit befragen. Bei nicht genannten bzw. abgefragten gesundheitlichen Störungen sind die Unternehmen künftig selbst in der Beweislast. Sie müssen ihren Kunden nachweisen, dass etwas, was er verschwiegen hatte, "gefahrerheblich" war.

Außerdem müssen Antragsteller vor dem Abschluss des Vertrages jetzt noch einmal explizit gefragt werden, ob noch neue gesundheitliche Störungen zwischen Antrag und Vertragsabschluss aufgetreten sind. Fragt der Versicherer nicht nach, ist der Kunde nicht verpflichtet, eine neue Krankheit nachzumelden.

Wer allerdings auf die ausdrücklichen und präzise gestellten Fragen zur Gesundheit nicht wahrheitsgemäß geantwortet und vielleicht eine zuvor schon bestehende Erkrankung verschwiegen hat, muss damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft die Zahlung möglicherweise verweigert.

In Zusammenhang mit dem Antrag hat der Versicherte in der Regel die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbunden. Es empfiehlt sich, dem Versicherungsantrag den Zusatz anzufügen, dass die Angaben zur Gesundheit nach laienhaftem medizinischem Verständnis gemacht worden sind und sich die Versicherung Auskünfte beim Arzt einholen kann.

Wer zum Beispiel wegen bereits vorhandener Erkrankungen keine Police bekommt, sollte prüfen, ob nicht ein gewisser Schutz über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung hergestellt werden kann. Eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Dread-Dease-Versicherung sein, eine Versicherung gegen finanzielle Folgen schwerer Krankheiten. Der Kunde legt hierbei fest, welche Krankheiten in den Schutz einbezogen werden sollen, zum Beispiel Krebs oder Infarkt. Je mehr Krankheiten versichert sind, desto höher ist die Prämie.

Beim Abschluss einer Lebensversicherung mit einem Berufsunfähigkeits-Zusatzschutz(BUZ) ist unbedingt auf die Laufzeit des Vertrages zu achten. Denn die BUZ endet oft mit Ablauf der Hauptversicherung (Lebensversicherungspolice). "Je nach individueller Lebensplanung ist es ratsam, den Vertrag möglichst bis zum Ende seiner Berufstätigkeit abzuschließen, beispielsweise bis 65 oder auch 67", empfiehlt Stephan Gelhausen vom Informationszentrum der deutschen Versicherer.

Ein weiterer Grund hierfür ist, dass mit zunehmendem Alter auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt. Kürzere Laufzeiten bis 60 Jahre sind zwar oft billiger, aber nicht empfehlenswert. Hier droht im Ernstfall ein finanzieller Engpass bis zum Beginn der Rente.