Durchblick im Steuerdschungel

Die jährliche Abrechnung mit dem Finanzamt lohnt sich für viele: Im Durchschnitt gibt es 900 Euro zurück.

<strong>Düsseldorf. Die Steuererklärung ist für viele Bundesbürger ein Graus. Doch die Abrechnung mit dem Finanzamt ist 2006 die Mühe wert. Im Durchschnitt bekommt jeder Arbeitnehmer knapp 900 Euro von Vater Staat zurück. Erstmals können viele Eltern Kinderbetreuungskosten absetzen. Dem Fiskus in Rechnung gestellt werden können auch Handwerker- und Pflegekosten. Dagegen gibt es in diesem Jahr letztmalig Zuschüsse für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg. Auch am Arbeitszimmer und dem Steuerberater will sich das Finanzamt kaum noch beteiligen. Wir fassen für Sie das Wichtigste zusammen: Dem Staat sind Kinder jetzt lieb und teuerFast alle Mütter und Väter können ab Anfang 2006 bis zu 4000 Euro jährlich für Kinderbetreuung absetzen. Neuerdings wirken sich dabei ihre Ausgaben vom ersten Euro an aus, werden also nicht gegen die Pauschalen bei Werbungskosten bzw. Sonderausgaben aufgerechnet. Elternpaare und Alleinerziehende mit Kindern zwischen drei und sechs Jahren können dabei generell Betreuungskosten für ihren Nachwuchs in der Steuerklärung angeben. Beispiel: Eltern zahlen monatlich 200 Euro für den Kindergarten ihres Sprösslings. Das macht im Jahr 2400 Euro. Davon können zwei Drittel, also 1600 Euro, steuerlich abgesetzt werden. Bei allen anderen Kindern von unter 14 Jahren wird künftig zwischen beruflich und privat veranlassten Betreuungskosten unterschieden. Sind Elternpaare und Alleinerziehende berufstätig, können die Kosten problemlos zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag (920 Euro) wie Werbungskosten geltend gemacht werden. Beispiel: Eine Achtjährige wird, weil die Eltern arbeiten, nach der Schule von einer Tagesmutter betreut. Das kostet inklusive der Verpflegung und Fahrtkosten des Betreuers 600 Euro pro Monat - 7200 Euro pro Jahr. Nach der Kürzung um ein Drittel bleiben 4800 Euro. Davon können maximal 4000 Euro abgesetzt werden, 800 Euro muss die Familie tragen. Schwieriger wird es für arbeitslose Eltern und Alleinerziehende. Sie können zwar die Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung ist aber, dass sie in Ausbildung, krank oder behindert sind. Die Aufwendungen für Kinderbetreuung müssen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betreuers nachgewiesen werden. Dieses Jahr will das Finanzamt aber noch andere Nachweise zulassen - eine Bestätigung vom Betreuer reicht. Pflegedienst und Handwerker schickt das FinanzamtSeit Januar 2006 unterstützt der Staat mit unterschiedlich hohen Steuervergünstigungen Hilfen im Haushalt. Die Arbeiten müssen aber legal bezahlt und per Rechnung und Überweisung bestätigt sein. So können Privatpersonen mit Handwerker-Rechnungen für Renovierung, Reparaturen oder Modernisierung im Haushalt bis zu 20 Prozent oder maximal 600 Euro sparen. Beispiel: Wer für 3000 Euro Tapezieren oder einen neuen Bodenbelag verlegen lässt, bekommt genau die maximalen 600 Euro. Abgesetzt werden können aber nur Rechnungen über Arbeit und Anfahrt, nicht das Material. Tipp: Absetzbar sind auch Kontrollarbeiten wie die des Schornsteinfegers. Weitere 600 Euro können für andere selbstständige Haushaltsdienste wie Waschen, Bügeln oder Schneeschieben dem Fiskus gegenüber geltend gemacht werden. Kosten für Pflege- und Betreuungsdienste schlagen seit 2006 doppelt zu Buche: Dafür können bis zu 1200 Euro abgezogen werden. Bis 2005 gab es dafür nur die Hälfte, maximal 600 Euro. Kilometergeld ist für den Fiskus ein AuslaufmodellFür viele Steuerpflichtige heißt es Abschied nehmen: Für 2006 kann dem Finanzamt letztmalig eine Fahrt zur Arbeit für Strecken bis 20 Kilometer in Rechnung gestellt werden. Ab 21 Kilometer einfache Entfernung bleibt die bisherige Regelung erhalten (30 Cent pro Kilometer). Viele werden 2007 die Werbekostenpauschale nicht mehr "knacken" können. Dadurch fallen auch Ausgaben für Fachliteratur oder Fortbildungskurse steuerlich unter den Tisch.Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der im vergangenen Jahr 14 Kilometer an 230 Tagen (5-Tage-Woche) zum Arbeitsplatz unterwegs war, kommt auf 966 Euro Werbungskosten. Das sind 46 Euro mehr, als das Finanzamt pauschal anerkennt. Künftig ist eine wirkliche steuerliche Entlastung erst ab 34 Kilometer möglich. Auch das Alter schützt vor Steuern nichtSeit der Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes 2005 mit seiner nachgelagerten Besteuerung müssen immer mehr Rentner - häufig ohne es zu wissen - die Bögen mit der zweiseitigen Anlage R fürs Finanzamt ausfüllen.

Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 7664 Euro (pro Person und Jahr) übersteigt, dann besteht eine Erklärungsfrist.

Rentner, die 2006 zum ersten Mal eine gesetzliche Rente bekommen haben, müssen 52 Prozent davon versteuern.

Software: Wer seinen Computer für das lästige Ausfüllen der Steuererklärung nutzen will, braucht Software. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Programmen. Immer an der Spitze mit dabei: Das Wiso Sparbuch von Buhl-Data. Es enthält auch ein fast 640 Seiten starkes Handbuch und eine Schnittstelle für die elektronische Übertragung an das Finanzamt ("Elster"). Per Elster verschickte Steuererklärungen werden von den Ämtern schneller bearbeitet.

Termine: Grundsätzlich müssen alle Einkommenssteuererklärungen Ende Mai beim Amt eingegangen sein. Per formloses Schreiben ans Amt wird die Frist verlängert.