Erbschaftssteuer: Vom Erbe soll mehr übrig bleiben

Geschwister werden zurzeit stark belastet. Ein neues Gesetz soll sie ab Januar 2010 besser stellen.

Düsseldorf. Haben Sie einen vermögenden Bruder oder eine reiche Schwester, von dem oder der Sie vielleicht erben? Oder haben Sie selbst ein stattliches Vermögen, das einmal auf Ihren Bruder oder Ihre Schwester übergehen soll? Dann gibt es gute Nachrichten. Nach dem von Union und FDP abgeschlossenen Koalitionsvertrag soll vom Erbe und auch von einer Schenkung demnächst wieder mehr übrig bleiben. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 Prozent senken."

Geschwister und deren Kinder (Neffen und Nichten des Erblassers) waren die Verlierer der jüngsten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die erst im vergangenen Januar in Kraft getreten war. Bis Ende 2008 mussten sie bei einem Erbe oder einer Schenkung von bis zu 52 000Euro zwölf Prozent Steuer bezahlen. Auch bei einem darüber liegenden Betrag - bis zu 256 000 Euro - waren es "nur" 17 Prozent.

Die aktuellen Steuerregeln behandeln dagegen Geschwister und Geschwisterkinder wie Erben oder Beschenkte, die mit dem Erblasser oder Schenker nicht verwandt sind: Der Steuersatz liegt bei 30 Prozent, bei hohen Millionenerbschaften sogar bei 50 Prozent. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass der Freibetrag (erst für darüber hinausgehende Beträge sind Steuern zu zahlen) von 10 300 auf 20 000 Euro stieg.

Das soll nun anders werden, und zwar sehr bald. Die Koalitionspartner sprechen in ihrem Vertrag von "Sofortprogramm", eine angepeilte Milderung könnte vielleicht schon ab Januar gelten. Selbst wenn man bis dahin kein Gesetz zustande bringt, könnte eine spätere Regelung rückwirkend ab 2010 gelten.

Erbschaften und Schenkungen bis 75 000 Euro sollen (bei Weitergeltung des Freibetrags von 20 000 Euro) dann mit 15 Prozent belastet werden. Bei höheren Beträgen steigt der Steuersatz. Erbschaften bis 300 000 Euro werden mit 20 Prozent belastet. Die 30 Prozent, die gegenwärtig gelten, sollen erst bei einem Erbe oder einer Schenkung ab sechs Millionen Euro gelten.

Die Sache mit den Geschwister-Erben dürfte indes nur ein Anfang der Reform sein. Auch bei der Erbschaftsteuer für Unternehmensnachfolger soll es Erleichterungen geben. Allerdings könnte hier - wie ja auch bei anderen Steuersenkungsplänen - ein Veto von den Ländern kommen. Denn diesen fließt schließlich die Erbschaftsteuer zu. Da lässt sich leicht im Bund eine Entlastung des Bürgers beschließen, wenn andere die Zeche zahlen. Gut möglich, dass im Zuge der erwarteten Reform am Ende dann auch herauskommt, dass jedes Bundesland seine eigenen Freibeträge und Steuersätze festlegt.