EU will die Rechte der Urlauber stärken
Gesetz: Richtlinien für Pauschalreisen aus dem Jahre 1990 sollen überarbeitet werden.
Brüssel. Reisen können alles andere als erholsam sein - etwa, wenn das Hotel einer Baustelle gleicht, Ausflüge kurzfristig gestrichen werden oder man vor dem Heimflug feststellen muss, dass die Fluggesellschaft pleite gegangen ist. Die EU-Kommission will die Rechte der Verbraucher stärken und die Richtlinie für Pauschalreisen überarbeiten. So sollen Reisende Anspruch auf Entschädigung oder Rücktransport haben, wenn die Fluglinie pleite geht.
Wer über das Internet sein eigenes Reisepaket schnürt, soll ebenfalls besser abgesichert werden. Außerdem könnten verbraucherfreundliche Angebote künftig mit einem EU-Reiseschutzsiegel gekennzeichnet werden. Das schlug EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva gestern in Brüssel vor. "Pauschalreisende müssen beruhigt ihren Urlaub verbringen können", sagte Kuneva. "Zugleich brauchen wir einheitliche Bedingungen für die Unternehmen, damit sie unter gleichen Voraussetzungen miteinander konkurrieren können."
Zuvor hatte er sich aber skeptisch über eine Reform geäußert. Eine Studie im Auftrag des EU-Parlaments hatte im vorigen Jahr große Lücken im EU-Recht für Pauschalreisende ausgemacht. Tatsächlich stammt die Richtlinie aus dem Jahr 1990, als der Urlaub noch über Katalog bei einem Reisebüro gebucht wurde.
Sie erstreckt sich auf die Informationen in Prospekten, das Rücktrittsrecht ohne Vertragsstrafe, die Haftung für nicht vorschriftsmäßige Leistungen sowie den Schutz vor Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters. Nicht berücksichtigt sind hingegen eigene Reisepakete, die Verbraucher über das Internet schnüren. Laut EU-Kommission organisieren bereits mehr als die Hälfte der Europäer ihre Reisen selbst, 23 Prozent wählen so genannte dynamischen Pakete - sie stellen etwa Flug und Hotel von einem Anbieter zusammen und fügen weitere Angebote über einen Partner oder über verbundene Webseiten hinzu.
In diesen Fällen ist die Haftungsfrage sehr kompliziert. Wer muss dafür gerade stehen, wenn etwas schief läuft? Die Fluggesellschaft? Das Hotel? Das Reiseunternehmen? Die meisten Verbraucher wüssten gar nicht, dass diese dynamischen Urlaubspakete nicht geschützt sind, erklärt Kuneva. Wenn etwas schief geht, bleiben die meisten auf ihren Kosten sitzen. Im Durchschnitt beträgt der Verlust an die 600 Euro. "Der Schutz muss ausgedehnt werden", fordert die Bulgarin.