Was für Internet- und Handynutzer besser wird
Das EU-Parlament beschließt großes Paket für mehr Verbraucherrechte.
Straßburg. Nach zweijährigen Verhandlungen hat das EU-Parlament grünes Licht für den neuen Rechtsrahmen der Telekommunikationsbranche in der EU gegeben.
Ihre Rechte gegenüber den Anbietern werden gestärkt. Verträge dürfen höchstens für 24 Monate abgeschlossen werden. Wem selbst das zu lang ist, der kann auf einen Ein-Jahres-Vertrag bestehen, denn dazu sind die Betreiber in Zukunft verpflichtet.
Man soll den Anbieter innerhalb eines Tages wechseln und dabei seine Nummer mitnehmen können. Bislang haben die Anbieter diese Wechsel gern hinausgezögert und auch die Mitnahme der Rufnummern erschwert.
Die Bestimmungen über den barrierefreien Zugang zu Telekommunikationsdiensten werden verschärft. Die Anbieter müssen Geräte anbieten, die es behinderten Nutzern erlauben, von Diensten und Funktionen zu profitieren.
Bevor der Internetzugang gesperrt wird, zum Beispiel wegen Raubkopien, hat der Betroffene das Recht auf eine Anhörung in einem fairen Verfahren. So sollen willkürliche Strafen verhindert werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei der Verbreitung von Informationen über Terrorismus oder bei Kinderpornographie, können die Ermittler direkt tätig werden. Der Internetnutzer kann die Strafen später vor Gericht anfechten. Die Zugangsrechte von Internet-Nutzern waren bei den Verhandlungen bis zuletzt umstritten.
Sogenannte Cookies sollen nur mit Zustimmung der Verbraucher auf deren Computern abgelegt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass der Internetnutzer mit nicht gewünschten Informationen eines Anbieters bombardiert wird, weil er einmal die Website dieses Anbieters besucht hat.
Nicht unbedingt, aber Anbieter sollen künftig besser über Preise und Vertragsbedingungen informieren. Außerdem soll verhindert werden, dass ein Anbieter von Internetdiensten Übertragungstechniken unterdrückt oder verteuert. Dadurch soll die von Serviceanbietern und Verbraucherschützern geforderte sogenannte "Netzneutralität" gesichert werden.
Telekommunikationsbetreiber und Internet-Anbieter müssen die Namen, E-Mail-Adressen und Kontoangaben ihrer Kunden sicher aufbewahren, damit diese nicht zufällig oder absichtlich in falsche Hände gelangen können.
Die Notrufnummer 112, die bereits kostenlos ist, soll europaweit einheitlich und flächendeckend erreichbar sein. Außerdem soll es eine Hotline für vermisste Kinder unter der Rufnummer 116000 geben. In fernerer Zukunft soll es auch eine einheitliche Vorwahl "3883" für alle EU-Länder geben ebenso wie eine einheitliche Nummer, um gestohlene Handys zu melden und sofort sperren zu lassen.
Im Dezember wird das Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Danach haben die EU-Staaten eineinhalb Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu übersetzen, also bis spätestens Juni 2011.