Mediation statt Gerichtsprozess

Auch in Firmen wird die Hilfe des Beraters immer häufiger in Anspruch genommen.

Düsseldorf. Schon seit Monaten herrscht schlechte Stimmung im Unternehmen - zwei Abteilungsleiter kommen nicht gut miteinander aus, der eine wirft dem anderen Mobbing vor. Der Streit zieht weite Kreise, die gesamte Abteilung liegt lahm, die Arbeitsmotivation der Mitarbeiter sinkt.

Oder: Im Zuge der Scheidung können sich die Eltern weder über den Unterhalt noch über eine Besuchsregelung der Kinder einigen. Das sind zwei typische Fälle, in denen eine Mediation konstruktive Lösungen schaffen kann. Die außergerichtliche Konfliktbeilegung hat sich schon lange bei familienrechtlichen Streitigkeiten bewährt. Zunehmend wird sie auch im Arbeitsleben genutzt.

Die Vorteile der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren liegen auf der Hand. "Die Konfliktparteien erarbeiten eigenverantwortlich individuelle Lösungen, die dadurch tragfähig und nachhaltig für alle Beteiligten sind", sagt die Juristin Anette von Roedern, Mediatorin aus München.

Die Parteien bleiben Experten in eigener Sache. Es werden sogenannte "Win-Win-Lösungen" angestrebt - "es gibt keinen Verlierer in einer Mediation". Der Mediator fungiert dabei als unparteiischer Vermittler, der weder berät, noch Vorschläge macht oder Stellung bezieht.

"Mediation eignet sich dann, wenn die Konfliktparteien miteinander auskommen wollen", sagt von Roedern. Etwa weil sie Eltern sind oder Geschäftspartner. Weitere Einsatzfelder sind Streitigkeiten bei Scheidungen, Erbschaften, in Familienunternehmen, in der Nachbarschaft, in der Schule oder innerhalb eines Betriebes.

Geldtipp

"Vor Gericht werden Beziehungen erst mal zerstört", sagt Jutta Hohmann, Vorsitzende des Bundesverbands Mediation. "Meist sind die Parteien trotz Gerichtsurteil nicht zufrieden", so Hohmann. "Es bleibt ein Nachgeschmack, einer ist der Schuldige".

Eine Mediation funktioniert nur dann, wenn die Parteien zum Gespräch bereit sind. "Kompromissbereitschaft und Einigungswille sind wichtige Voraussetzungen", so Hohmann. Die Mediation muss freiwillig sein. Möchte eine Partei unbedingt das Maximum herausholen, ist vermutlich eine Klage vor Gericht eher das richtige Instrument - bei allen Risiken.

Während ein Gerichtsverfahren in der ersten Instanz oft bis zu sechs Monate dauert, kann eine Mediation kurzfristig angesetzt werden und in wenigen Sitzungen zum Erfolg führen. Berechnet werden Stundensätze, die individuell festgelegt werden: Anzusetzen sind ab circa 120 Euro pro Sitzung, nach oben sind keine Grenzen gesetzt.

Inzwischen übernehmen einige Rechtschutzversicherungen (z.B. Arag, DAS, Deurag, Debeka, Concordia) Kosten für Mediationsverfahren. "Allerdings nur für solche Fälle, die auch bei einem Gerichtsverfahren über den Rechtschutz gedeckt wären", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Hamburg. Familienstreitigkeiten sind also ausgeschlossen.

Es gibt auch bei außergerichtlichen Einigungen Alternativen. Viele Berufsbranchen haben in ihren Verbänden oder Vereinen Schlichtungsstellen eingerichtet. Häufig ist dort ein Ombudsmann der Ansprechpartner, der als unparteiischer Schiedsmann agiert.

Diese Schlichtungsverfahren sind meist kostenlos für die Mitglieder. Allerdings fällt hier ein Außenstehender die Entscheidung, die Beziehung zwischen den Parteien spielt in der Regel keine Rolle.