5 Tipps zum Umgang mit dem digitalen Nachlass

Berlin (dpa/tmn) - E-Mail-Konto, Twitteraccount, Onlineshopping: Was passiert mit all dem nach dem Tod eines Menschen? Nicht nur der fassbare, sondern auch der digitale Nachlass muss verwaltet werden - ein mitunter schwieriges Unterfangen.

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Nach dem Tod eines Menschen hat dessen Erbe schon genug damit zu tun, sich durch den Papierwust zu quälen. Und dann kommt noch der virtuelle Papierkram hinzu. Die meisten wissen gar nicht, was der digitale Nachlass eines Angehörigen alles umfasst. Häufig kennen Familienmitglieder weder alle Onlinekonten noch die Passwörter des Verstorbenen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gibt Ratschläge, wie man einen Überblick über die digitale Existenz erhält, was man tun sollte - und was lieber nicht:

1. Computer analysieren lassen: Davon raten die Experten des vzbv ab. Zwar gibt es spezialisierte Unternehmen, die den Computer des Verstorbenen unter die Lupe nehmen, vorhandene Daten analysieren und auf Wunsch Online-Konten löschen. Dadurch würden aber viele persönliche Daten an Dritte weitergegeben, warnen die Verbraucherschützer.

2. Online-Spurensuche: Die Empfehlung des vzbv sind Unternehmen, die mit wenigen persönlichen Daten des Verstorbenen im Netz auf die Suche gehen. Meist reichen schon Name und Adresse aus, um bei den größeren deutschen Onlinediensten zu überprüfen, welche Konten und Verträge womöglich existieren.

3. Absprachen noch zu Lebzeiten: Damit nach dem Tod keine mühsame Spurensuche nötig ist, sollte man am besten ein Verzeichnis seiner E-Mail-Accounts, Shopping-Konten oder Social-Media-Profile und der zugehörigen Passwörter anlegen. Zur Sicherheit kann dieses verschlüsselt etwa auf einem USB-Stick gespeichert werden. Die Liste lässt sich gemeinsam mit einer Anweisung, was mit den Konten nach dem Tod geschehen soll, an einem sicheren Ort deponieren.

4. Besser keine Clouddienste nutzen: Von Diensten, die anbieten, gegen Gebühr sämtliche Zugangsdaten online zu speichern und sie im Falle des Todes an die Erben auszuhändigen, rät der VZBV ab. Um sich vor Diebstahl zu schützen, sollten Passwörter nie an Dritte weitergegeben werden.

5. Gesetzliche Regelung: Die allgemeine rechtliche Regelung sieht so aus, dass der Erbe auch alle Online-Konten des Verstorbenen erbt. Zugriff bekommt er aber nur, solange der postmortale Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen nicht betroffen ist. Der Anspruch beschränkt sich somit auf vermögensrechtliche Positionen. Bei E-Mail-Diensten spielt zusätzlich das Fernmeldegeheimnis eine Rolle - deshalb gewähren Anbieter keinen Zugriff auf die Konten. Allein schon deswegen ist es sinnvoll, zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen.